EINZAHLUNG: Investitionen in erneuerbare Energien haben bislang zumeist auf feste Einspeisevergütungen und somit auf staatliche Subventionen gesetzt. Die Gewinnung von Strom aus Wasserkraft war und ist jedoch sehr häufig auch ohne
öffentliche Förderung wirtschaftlich. Die Liberalisierung des europäischen Strommarkts vor rund einem Jahrzehnt
- erkennbar etwa am Aufkommen von Strombörsen und am Wachsen des grenzüber schreitenden Verbundnetzes
- hat Investitionen in Stromerzeugung als Finanzanlage grundsätzlich attraktiver gemacht.
AUSSCHÜTTUNG: Der Fondsstrebet einen Vermögenszuwachs auf das durchschnittlich gebundene eingesetzte Kapital von 10-12% p.a. an und pronostiziert eine Gesamtausschüttung von 180% in 7 Jahren (jeweils vor Steuern).
GEPLANTE LAUFZEIT: In der Prognoserechnung wird exemplarisch eine Laufzeit bis zum 31.03.2019 angenommen.
FINANZIERUNG: Die Fondsgesellschaft plant, selbst kein Fremdkapital aufzunehmen. Auch ist eine Zwischenfinanzierung nicht vorgesehen. Die Wasserkraftgesellschaften und / oder die Ländergesellschaften werden voraussichtlich zur Finanzierung der Wasserkraftwerke Darlehen aufnehmen. Angestrebt wird ein Fremdfinanzierungsanteil von ca. 60% über das Gesamtportfolio, höchstens gestattet sind 65%. Von dieser Begrenzung sollen Darlehen zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer-Belastung aus ge nommen sein. Einzelne Wasserkraftgesellschaften können mit bis zu 80% Fremdkapital finanziert werden, jedoch nur in Euro, US-Dollar oder der jeweiligen Landeswährung.
STEUERLICHES ERGEBNIS: Der Anleger erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (vermögensverwaltende Tätigkeit). Die Fondsgesellschaft vermittelt den Anlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) und ggf. Kirchensteuer unterliegen.
INVESTITIONSGEGENSTAND: Für DWS ACCESS Wasserkraft sollen Kraftwerke mit Leistungen bis zu maximal 30 Megawatt akquiriert werden. Projekte dieser Größenordnung gelten als wirtschaftlich, ökologisch und sozial verträglich. Für alle Projekte gibt es einen definierten Ablauf: Nach Bau und angemessener Betriebsphase sollen die Kraftwerke veräußert und der Erlös ausgeschüttet werden.
FONDSMANAGEMENT: Die DWS Finanz-Service GmbH verwaltet mit der Produktplattform
DWS ACCESS zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt 27 geschlossene Fonds mit einem Investitionsvolumen von rd. 2,4 Mrd. Euro und einem platzierten Eigenkapital von rd. 1,3 Mrd. Euro.
Das Asset Management übernimmt die österreichische enso GmbH. Das Unternehmen gehört zur Frizberg-Gruppe, die seit vielen Jahren in der Stromerzeugung aus Wasserkraft tätig ist. Lahmeyer International prüft als unabhängiger Sachverständiger alle Investitionsprojekte auf Werthaltigkeit.
IRR-RENDITE: Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen und die anteilige
Kapitalrückführung an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist folgendes zu
beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (IRR-Methode) drückt
die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals aus. Dabei wird
neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich
eingesetzte Kapital. Es besteht daher keine unmittelbare Vergleichbarkeit
mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B. festverzinslichen Wertpapieren.
VORTEILE
Die Investition in geschlossene Fonds ist in der Regel transparent und in den Investitionseckdaten nachvollziehbar. So ist bereits vorher überprüfbar ob eine Investition unter den gegebenen Parametern und unter Rendite / Risikoaspekten sinnvoll ist. Die jährlich zu erwartenden Auszahlungen bei geschlossenen Fonds liegen
je nach Produkt und Beteiligungskonzept in der Regel zwischen 5% und
20%, ggf. zzgl. Verkaufserlös zum Ende der
Beteiligung. Abhängig von unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten ist
somit auch die Nachsteuerrendite von Beteiligung zu Beteiligung
letzlich von recht unterschiedlicher Höhe.
Geschlossene Fonds sind zeitlich begrenzte, unternehmerische Beteiligungen und nehmen (im Gegensatz zu offenen Fonds) nur ein vorher konkret bestimmtes Kapitalvolumen auf, welches für die jeweilige Investition (z.B. in eine Solaranlage) notwendig ist. Sobald dieses Kapital vollständig von unterschiedlichen Investoren und Anlegern eingebracht ist, wird der Fonds "geschlossen". Weitere Beteiligungen an diesem Fonds, bzw. an diesem Unternehmen, sind dann nicht mehr möglich.
Die Investitionsparameter und Objekte werden bereits vor Beginn der Fondslaufzeit in der Regel klar definiert. Auf Grundlage dieser bereits definierten Parameter und Rückschlüssen aus der bisherigen Marktsituation, sowie der zu erwartenden Entwicklung, kann ein vollständiges Beteiligungskonzept entwickelt werden. Aus diesem Konzept gehen die für den Anleger prognostizierten Zahlungsströme und Investitionsparameter hervor.
Die für den Beteiligungsverlauf relevanten Daten, Chancen und Risiken sind für die Anleger in den vollständigen Beteiligungsunterlagen bzw. Verkaufsprospekten zusammengefasst und transparent dargestellt. So ist bereits im Vorfeld erkennbar, welche Beteiligung ggf. besondere Aussicht auf Erfolg bietet. Alle Prospekte der Beteiligungsangebote in Form geschlossener Fonds werden vor der Freigabe zur öffentlichen Beteiligung zudem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) geprüft.
Geschlossene Fonds bieten, neben einer überprüfbaren Plausibilität und einer transparenten Rendite - Risikostruktur, auch Lösungen für wirtschaftliche und steuerliche Problemstellungen. Neben den unternehmerischen Chancen und Risiken der jeweiligen Beteiligung, welche entsprechend ausführlich in den dazugehörigen Beteiligungsprospekten abgebildet sind, haben alle Geschlossenen Fonds jedoch gemeinsam, dass Investitionen sich nur dann lohnen, wenn die finanzierten Objekte wirtschaftlich sinnvoll sind.
RENDITE
Bei geschlossenen Fonds erfolgen die Auszahlungen an die Anleger in der Regel bereits während der Laufzeit.
Demnach erfolgt die Kapitalrückführung an den Anleger bereits erheblich früher
als dies bei herkömmlichen Anlagen der Fall sein kann.
Sofern es sich um eine Renditeangabe nach IRR handelt ist
folgendes zu beachten: Die Berechnungsmethode des internen Zinsfußes
(IRR-Methode) drückt die Verzinsung des jeweils rechnerisch gebundenen Kapitals
aus. Dabei wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug
berücksichtigt. Die Renditeberechnung nach IRR bezieht sich somit auf das
durchschnittlich dynamisch gebundene und nicht auf das ursprünglich eingesetzte
Kapital. Die IRR Rendite
als Berechnungsmethode des internen Zinsfußes (siehe *IRR-Methode) ist somit nicht vergleichbar mit Renditen anderer Kapitalanlagen, z.B.
festverzinslichen Wertpapieren.